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Jeder Bezirksverordnete kann in Großen Schriftlichen Anfragen vom Bezirksamt Auskunft verlangen zu bezirklichen Angelegenheiten. Diese werden während der Plenarsitzungen vom Bezirksamt mündlich beantwortet. Eventuell schließt sich eine Diskussion an.

Kleine Schriftliche Anfragen werden ebenfalls gestellt, um bezirkliche Fragen zu klären bzw. Auskünfte zu verlangen. Sie werden allerdings schriftlich eingereicht und innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich beantwortet.