Bericht von der Anhörung der Bundestagsfraktion DIE LINKE am 06.12.2011
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen greift ein weiteres Werkzeug der sozialen Ungerechtigkeit und prekärer Arbeitsverhältnisse um sich, gefördert bzw. stillschweigend geduldet von der neoliberalen Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP. Es nennt sich harmlos „Werkvertrag“.
In einer spannenden Anhörung mit Wissenschaftlern, Betroffenen, Gewerkschaftern, Juristen und Fachpolitikern setzte sich DIE LINKE kürzlich mit den Gefahren dieser Praxis auseinander.
Sie bricht sich immer mehr Bahn, weil andere einschlägige Maßnahmen – wie befristete Arbeitsverträge, Minijobs, Scheinselbstständigkeit oder Leiharbeit – im öffentlichen Ansehen und inzwischen manchmal selbst in den reaktionären Leitmedien wie Bild, Zeit, Spiegel, ARD oder ZDF kritisch beurteilt werden oder durch bisherige Teilerfolge der LINKEN und der Gewerkschaften wie Branchenmindestlöhne oder dem equal-pay-Prinzip (gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an) ihren Reiz für Arbeitgeber verloren haben.
Um dem heraufziehenden „Mindestlohn“ die Zähne zu ziehen, bevor er überhaupt flächendeckend und branchenübergreifend eingeführt ist, wird der Werkvertrag von Bundes- und Landesregierungen zusammen mit der Wirtschaft in Stellung gebracht. Tarifvertragliche Arbeit wird damit nur noch massiver als bisher schon zurückgedrängt, die menschliche Arbeit wird auch in bisher von Liberalisierung noch verschonten Branchen und Berufsgruppen „flexibilisiert“ und den Gesetzen der „Märkte“ konsequenter als je zuvor unterworfen.
Weiteres Lohndumping wird betrieben
Wie funktioniert nun der Werkvertrag und wozu führt er? Die Handlanger des „marktwirtschaftlichen“ Systems können sich auf bestehende Gesetze berufen: Jeder hat schon einmal einen Handwerker beauftragt, ein bestimmtes Werk zu erfüllen: Ein tropfender Wasserhahn, eine zerbrochene Fensterscheibe werden gewöhnlich per Werkvertrag repariert. Wir schulden dem Auftragnehmer für die erbrachte Leistung, also den Erfolg seiner Arbeit, ein zuvor vereinbartes Entgelt.
Diese allgemein akzeptierte Beziehung zwischen Leistungsnehmer und -erbringer wurde ursprünglich zeitlich und auf eine konkrete Sache begrenzt, inzwischen aber immer mehr auf ganze Dienstverhältnisse ausgedehnt. Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Lohnarbeit ist nun die Übertragung der gesamten sozialen Absicherung auf den Leistungserbringer, also den Arbeitnehmer. Er steht allein ohne jede Absicherung da.
Arbeitswissenschaftler unterscheiden zwischen Schein- und echten Werkverträgen: Erstere sind nur ein anderes Wort für die in Verruf geratene Leiharbeit, zusätzlich werden auch noch weitere Pflichten und Risiken wie Krankheit, Fürsorgepflicht, Fortbildung oder Erfolg des Werkes vom Arbeitgeber vollständig auf den Arbeitenden abgewälzt.
Bei echten Werkverträgen werden darüber hinaus noch mehr erstrittene Rechte des Arbeitnehmers außer Kraft gesetzt und die Grenze zur Sittenwidrigkeit endgültig überschritten: Regelungen des Arbeitsschutzes oder der Arbeitssicherheit werden durch ein Geflecht von Generalunternehmern und einer Vielzahl von Subunternehmern faktisch außer Kraft gesetzt und sind wegen der Vollzugsdefizite in Aufsichtsbehörden kaum kontrollierbar. Die selten verhängten Vertragsstrafen bei Mindestlohnunterschreitungen, Abgabenhinterziehungen oder anderen Vergehen sind symbolisch und werden von den Verantwortlichen – wie Fuhrunternehmern, Baufirmen, Reinigungs- oder Wachschutzunternehmen – von vornherein einkalkuliert.
Seinen zweifelhaften „Erfolg“ im bisherigen Bereich der Lohnarbeit verdankt der Werkvertrag der Einschüchterung der Betroffenen und Bedrohten: In der Anhörung am 06.12.2011 in den Räumen des Bundestages wird von Fällen aus ganz Deutschland in verschiedenen Branchen (Handel, Industrie, Dienstleistungen, Bildung) berichtet. Es wird dabei mit der Angst der Mitarbeiter und ihrer Ausweglosigkeit bewusst gespielt. Nacharbeit wird z.B. angeordnet und nicht bezahlt (im Lohnsektor untersagt), faktisch wird also Stücklohn statt Zeitlohn gezahlt, und das auch nur dann, wenn der Dienstherr mit der Qualität des Werkes oder der Leistung einverstanden ist. Zwischengeschaltete (Leih-)Firmen erhalten in einem Beispiel mit 5,50€ fast 50% der Stundensätze von 12€ und sind neben den Auftraggebern damit die weiteren Gewinner dieses Spiels.
Beschäftigte werden eingeschüchtert und gegeneinander ausgespielt
Neben fehlender gewerkschaftlicher Bindung der Arbeitenden kommt in Werkvertragsverhältnissen oft hohe Fluktuation hinzu, die eine gewerkschaftliche Organisierung oder die Solidarisierung der Stammbelegschaft verhindert. Bei Beschäftigung von KollegInnen aus dem EU-Ausland oder mit anderer Hautfarbe stellt sich zudem oft Ausländerfeindlichkeit ein, denn in vielen Fällen nehmen Menschen mit Migrationshintergrund Jobs unter 5€ pro Stunde und kaum zu erfüllende Normen (wie das Putzen von 50 Toiletten pro Stunde) ohne Murren an, weil ihre wirtschaftlich-soziale Lage noch viel schlechter ist als die von inländischen Beschäftigten.
Mindestlohnforderungen gehen ins Leere, denn Betriebsrat und Gewerkschaften haben auf Werkverträge keinen Durchgriff. Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind nicht anwendbar! Zusätzlich ist selbst auf Seiten der Werkvertragsarbeiter eine Vertretung ihrer Interessen manchmal gar nicht erwünscht, da dies mit Vertragskündigung und sofortigem Jobverlust verbunden sein kann. Es entstehen Parallelstrukturen, Belegteile werden gegeneinander ausgespielt.
Den Noch-Angehörigen von Stammbelegschaften werden immer häufiger Werkverträge als einziger Ausweg bei drohender Arbeitslosigkeit schmackhaft gemacht. Dass damit Arbeitnehmervertretungen geschwächt und Betriebe letztendlich ganz von ihnen „befreit“ werden, ist ein weiteres Resultat dieser Politik. In diesem Zusammenhang ist der Ausfluss der Regierung: „Die Tarifparteien werden es schon richten. Die Tarifautonomie darf nicht untergraben und von der Politik beeinflusst werden.“ als besonders unverschämt zu beurteilen: Erst den Einfluss der Gewerkschaften minimieren und dann von ihnen fordern, Schieflagen zu korrigieren, das ist schlicht widerwärtig. So ein Zündstoff hat zu anderen Zeiten und in anderen Ländern schon zu erfolgreichen Volksaufständen geführt.
Und: Wer sind neben Union und FDP seit 1998 die Akteure und später die Zuschauer bei der Aushebelung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten? Grüne und SPD. Das ist ein weiterer Skandal, zumal sich die SPD den Kampf für Arbeitnehmerrechte auch auf ihrem jüngsten Parteitag erneut auf ihre stark verblichenen roten Fahnen geschrieben hat.
Neu sind Werkverträge in der Arbeitswelt nicht. Unter der Bezeichnung „Outsourcing“ wird von der Möglichkeit schon seit Jahrzehnten Gebrauch gemacht. Doch die aktuellen Größenordnungen der Umwandlung von normalen und den ohnehin fragwürdigen Leiharbeitsverhältnissen in Werkvertragsverhältnisse sind besorgniserregend. Wurden Werkverträge bisher meist für die Auslagerung und zur Lohnsenkung bei Dienstleistungen wie Kantinendiensten, Reinigungsarbeiten oder Wachschutz eingesetzt, finden sie sich nun verstärkt in betrieblichen Kernbereichen wie Ingenieurstätigkeiten, Entwicklung, Planung, Fertigung, Informatik, Buchhaltung sowie im Einzelhandel, in Lager-, Pack- und Zustelldiensten. Das renommierte Goethe-Institut, staatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, Lehr- und Forschungsinstitute und auch der Deutsche Bundestag greifen ebenfalls mit wachsender Begeisterung auf diese „elegante“ Form moderner Ausbeutung zurück.
Menschen werden zur Sache degradiert
Beim Werkvertrag handelt es sich rechtlich um Sachmittelbeschaffung. Für den Abschluss sind im Unternehmen daher nicht Personalabteilung und Betriebsrat zuständig, sondern der Einkauf. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Eine wachsende Zahl von Beschäftigten wird nicht mehr als Menschen, sondern als Sache behandelt. Die genaue Zahl der Betroffenen wird derzeit noch recherchiert, da weder bei der Bundesregierung noch bei der Bundesagentur für Arbeit noch sonst irgendwo in Deutschland belastbare Zahlen geführt werden und auf Anfrage auch mangels „Handlungsbedarf“ gar nicht erhoben werden sollen. Löhne werden als Materialkosten gebucht. DIE LINKE prüft daher, ob im Zusammenhang mit Werkverträgen Verstöße gegen die Menschenrechtscharta der EU sowie den Artikel 1 des Grundgesetzes unseres Rechtsstaates („Die Würde des Menschen ist unantastbar […]“). Mit einer breiten Unterstützung aus der Bevölkerung und mehr Druck von Betroffenen würden diese Bemühungen eher zum Erfolg führen.
Einzelne jüngere Urteile des Bundesarbeitsgerichts sowie von Landesarbeitsgerichten, die Werkverträge als nichtig ansehen und die Berücksichtigung von Arbeitnehmerrechten fordern, lassen vorsichtige Hoffnung aufkommen, sie helfen jedoch nicht die von der Regierung geduldete und durch ein gesellschaftliches Klima geförderte Dunkelziffer zu verringern. Sie bieten nur Unterstützung für die Wenigen, die es sich leisten können oder den Mut aufbringen, sich gegen entstandenes Unrecht zur Wehr zu setzen.
Werkverträge stellen die Steigerung der prekären Beschäftigungsformen und die weitere Aushöhlung von Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechten dar.
DIE LINKE Tempelhof-Schöneberg bittet daher Betroffene und von prekärer Beschäftigung Bedrohte um konkrete Belege und Hinweise, um gezielt gegen diese unmenschliche Politik vorzugehen und eine gesellschaftliche Stimmung gegen arbeitnehmerfeindliche Praktiken und die Rechtebeschneidung Wehrloser zu organisieren. Wir rufen alle auf, sich – gern auch anonym, aber möglichst mit belastbaren Nachweisen, wie Vertragsumwandlungen, Vertragsangeboten, Briefen oder Emails von Unternehmensleitungen, Personalmanagern oder dergleichen – an unsere Geschäftsstelle (Feurigstraße 68, 10827 Berlin, Email:bezirk@dielinke-tempelhof-schoeneberg.de) zu wenden.
Wir bitten weiterhin, Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn zu informieren, zu ermutigen und zu mobilisieren, die unsoziale Politik der neoliberalen Koalitionäre in vielfältiger Weise zu bekämpfen. DIE LINKE bietet dazu die passende Plattform.
Die Anhörung endete mit der Ausarbeitung und Diskussion einer Reihe von politischen Maßnahmen, um dem zu erwartenden Druck durch Werkverträge zu begegnen. Dazu zählen:
Die Krux bei allen Vorschlägen: Eine parlamentarische Mehrheit für die Initiativen ist derzeit nicht in Sicht und selbst wenn: Gesetze unterliegen der Gefahr, dass sie unterlaufen werden. Daher: Wahlentscheidungen auf den Prüfstand stellen, runter vom Sofa und gesellschaftliches Engagement im Alltag und im Beruf erhöhen. DIE LINKE steht bereit.
Maik Hennig