BVV am 22. Juni 2022

Elisabeth Wissel

„Maientage“ auf dem Tempelhofer Feld, geht gar nicht
Den Vorstoß machte die SPD mit einem Antrag (Drs.253) „Volksfest Maientage einen Platz auf dem Tempelhofer Feld bereitstellen.“ Dem folgte die CDU mit einem Ersatzantrag und setzte noch eine Forderung darauf „Deutsch­Amerikanisches Volksfest und den Maientagen einen Platz auf dem Tempelhofer Feld (TF) bereitstellen“ Die AfD kam mit einem ähnlichen Antrag. Nachdem die Grünfläche in der Hasenheide in Neukölln durch die Festtage, die dort zuletzt stattfanden ruiniert ist und sich erst mal wieder erholen muss, meinen einige Kommunalpolitiker:innen, nun könne man das TF so zurichten. DIE LINKE ist entschieden dagegen, dass das Fest auf dem TF und überhaupt auf einer Grünfläche stattfindet. Der Schaden für die Natur ist zu groß. Wir sind nicht gegen die Veranstaltung des Festes der Maientage, jedoch muss dafür eine asphaltierte Fläche gefunden werden. Als Kompromiss bietet sich die Fläche vor dem Flughafengebäude an.

Radwege mit Priorität
Mit einer Mündlichen Anfrage wollte die SPD den prioritären und beschleunigten Radwegeausbau im Bezirk erfragen.
Stadträtin Ellenbeck (Grüne) gab zwei „straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen“ in der Boelckestraße und in der Grunewaldstraße an. Jedoch konnte sie über die zeitliche Umsetzung noch nichts mitteilen. Die Boelckestraße sei in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung und dem ausführenden landeseigenen Unternehmen, und für die Grunewaldstraße gebe es noch keinen Termin.
Obwohl die Verkehrswende ein zentraler Bestandteil der Berliner rot/grün/roten Politik ist, schafft es unser Bezirk mit einer grünen zuständigen Stadträtin gerade einmal in diesem Jahr zwei bescheidene Fahrradwege anzugehen.
Andere Bezirke wie FriedrichshainKreuzberg und Pankow gehen dagegen mit größeren Ansprüchen voran.

Maßnahmenverteilung beim Jobcenter
Maßnahmen, die das Jobcenter vergibt, können erst nach einem gewissen Zeitrahmen in Anspruch genommen werden, erfuhr DIE LINKE durch ihre Mündliche Anfrage. Eine Förderung nach § 16e kann erst nach zwei Jahren Erwerbslosigkeit vom Jobcenter gewährt werden, bei §16i ist die Voraussetzung innerhalb von sieben Jahren sechs Jahre ohne Arbeit gewesen zu sein. Für die ukrainischen Geflüchteten, die seit 1. Juni eine Rechtskreisumwandlung erfahren haben und nicht mehr als Geflüchtete mit eingeschränkten Förderungen gelten, haben diese Paragrafen Geltung wie für alle Sozialleistungsempfänger:innen.

„Eine Anpassung durch den Gesetzgeber erfolgte bisher nicht“, heißt es u.a. in der Antwort von Stadtrat Steuckardt (CDU). Dies lässt offen, ob noch eine Änderung erfolgt. Alle Maßnahmen würden „kundengerecht“ verteilt, wurde bei einer Nachfrage zur gerechten Verteilung der Maßnahmen an alle Betroffenen geantwortet. Für die Ukrainer:innen würde derzeit vorrangig Integrationsarbeit stattfinden, wie Sprachkurse und „unter Berücksichtigung der individuellen Situation – weiterführende Maßnahmen zur Qualifizierung sowie Coaching oder Einarbeitung.“

DIE LINKE findet die Unterstützung für die Ukrainer:innen gut, allerdings sollte sie für alle Geflüchteten gleichermaßen gelten.
Elisabeth Wissel