Energiearmut bekämpfen - Heizkostenzuschuss der Bundesregierung reicht nicht aus

Alexander King

Zum Beschluss der Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in Höhe von 135 Euro für Einzel- bzw. 175 Euro für Doppelhaushalte (plus 35 Euro pro weitere Person im Haushalt) sowie 115 Euro für Studierende und Auszubildende zu zahlen, erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Alexander King:

„Die Unterstützung der Bundesregierung für die berechtigten Haushalte ist angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise bei Weitem nicht ausreichend und müsste, so wie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgeschlagen, bei mindestens 500 Euro liegen. Die Unterstützungsleistung der Bundesregierung mit insgesamt nur 190 Millionen Euro bleibt weit hinter den Bemühungen anderer Regierungen in Europa zurück. Frankreich zum Beispiel nimmt 8 Milliarden Euro in die Hand, um Energiepreise zu deckeln.

Der Kreis der Zuschuss-Berechtigten muss zudem auf Menschen mit geringen Einkommen, aber keine Sozialleistungen beziehen, ausgeweitet werden. Insbesondere Familien sind bereits durch Corona-bedingte Ausgaben stark belastet.

Weiterhin sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen der Kapriolen auf den Energiemärkten für die Betroffenen abzufedern. Es gilt besonders diejenigen zu schützen, die jetzt von ihren Anbietern im Stich gelassen werden und in die Grund- oder Ersatzversorgung rutschen, wo sie mit einer Vervielfachung ihrer Gas- und Strompreise konfrontiert sind. Gas- und Stromsperren müssen ausgeschlossen werden. Das Landeskartellamt sollte überprüfen, ob Grundversorger die Notlage der kurzfristig in die Ersatzversorgung gerutschten Neukunden ausnutzen. Von den Versorgern erwarten wir außerdem die Möglichkeit entgegenkommender und kulanter Ratenzahlungen. Auch die Rechtmäßigkeit der Massenflucht von mehr oder weniger seriösen Billiganbietern aus ihren Verträgen muss geprüft werden.

Schließlich müssen die Regelsätze von Transferleistungen schnell an die Realitäten angepasst werden. Der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Stromkosten reichte bereits in der Vergangenheit nicht zur Deckung der tatsächlichen Kosten aus. Dieses Problem wird durch die aktuellen Preissteigerungen und die Kündigung von Verträgen noch verschärft. Der Regelsatz muss daher so angehoben werden, dass die gestiegenen tatsächlichen Energiekosten von den Verbraucher:innen auch getragen werden können."