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Haushaltsplan 2026 für den Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg

Folgender Haushaltsplan gilt im Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg für das Jahr 2026:

1. Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen im Jahr 2026 sind

a) die Anzahl der zahlenden Mitglieder zum 31.12.2025,

b) der Durchschnittsbeitrag im Jahr 2025 im Bezirksverband,

c) eine stabile Beitragsentwicklung im Jahr 2026 (Faktor: 1,00),

d) eine Abgabe in Höhe von 80% an den Landesverband.

2. Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Einnahmen aus Mandatsbeiträgen ist für die Monate Januar bis September der Stand aus 2025 zuzüglich Diätenerhöhung. Für die Monate Oktober bis Dezember ist die Bemessungsgrundlage eine Bezirksfraktion aus 8 Personen. Für die Monate Januar bis September berechnen wir eine Ausfallquote von 5%, für die Monate Oktober bis Dezember von 10%.

3. Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Einnahmen aus Spenden sind

a) angenommene Einnahmen durch Sammlungen in Höhe von insgesamt 1.100 Euro,

b) eingeworbene Spenden durch eine Spendenkampagne und den Wahlkampf in Höhe von insgesamt 5.000 Euro,

c) für die Monate Oktober bis Dezember Abführungen von bezirkslichen MdA gemäß Mandatsträger*innenvereinbarung in Höhe von 300 Euro pro Monat, gerechnet mit 2 bezirklichen MdA.

4. Der Bezirksverband stellt für jede Basisorganisation ein verfügbares Budget in Höhe von 750 Euro zur Verfügung. Jeder Arbeitskreis kann über 150 Euro im Jahr verfügen. Entsprechende Ausgaben sind von den jeweiligen Sprecher*innen mit dem Schatzmeister und der Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle abzurechnen. Ausgaben, die 50 Euro übersteigen, bedürfen der vorigen Genehmigung durch den Bezirksvorstand.

5. Der Bezirksverband stellt für die Finanzierung des Wahlkampfs für jeden Wahlkreis ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung. Entsprechende Ausgaben sind von den jeweiligen Direktkandidat*innen mit Schatzmeister bzw. Vorsitzenden und der Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle abzurechnen. Ausgaben, die einen Betrag von 200 Euro übersteigen, bedürfen der vorigen Genehmigung durch den Bezirksvorstand.

6. Der Bezirksverband weist eine strategische Reserve in Höhe von 50.000 Euro auf. Mittel, die als strategische Reserve ausgewiesen sind, können vom Bezirksvorstand nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln (d.h. die abgegebenen “Ja”-Stimmen übersteigen die “Nein”-Stimmen und Enthaltungen zusammengenommen mindestens um das Doppelte) abgerufen werden.

Dem Antrag liegt eine detaillierte Übersicht “Finanzplan TS 2026” bei.

Mit Blick auf künftige Haushaltsplanung gelten in Zukunft die folgenden Richtlinien:

1. Die Jahresfinanzplanung soll möglichst im ersten Quartal des Jahres zur Abstimmung gestellt werden, soweit Planungssicherheit durch Beschlüsse des Landesverbands besteht.

2. Ab 2027 baut der Bezirksverband systematisch Reserven für anstehende Wahlkämpfe auf und weist diese im Haushaltsplan aus.

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