Beschluss-Archiv Tempelhof-Schöneberg
Beschlüsse der Gesamtmitgliederversammlung Tempelhof-Schöneberg
Bezirkliche Mandatsträger*innenvereinbarung
Die Linke Tempelhof-Schöneberg erwartet von allen Bewerber*innen für ein Mandat für Die Linke für die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg und für das Berliner Abgeordnetenhaus auf der Bezirksliste oder in Direktwahlkreisen in Tempelhof-Schöneberg bewerben, sowie von allen Personen, die auf Vorschlag der Partei Die Linke ein Amt im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg übernehmen, dass sie sich zusätzlich zu den Beschlüssen des Landesparteitags zu den nachstehenden Grundsätzen bekennen und sich gegeüber dem Bezirksverband politisch und materiell verpflichten.
Politische Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband
Alle Bewerber*innen sichern zu, dass sie ihre politische Arbeit an den demokratisch gefassten Beschlüssen im Bezirk (etwa der Gesamtmitgliederversammlung und des Bezirksvorstands) ausrichten.
Bewerber*innen für ein Mandat im Abgeordnetenhaus sichern zu, dass sie nach Möglichkeit ihre Wahlkreisbüros im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eröffnen und dass diese der Nutzung durch BOen, Arbeitkreise und Jugendverband offenstehen.
Die Kandidat*innen für die Direktwahlkreise 1 und 2 sichern zu, im Falle ihres Einzugs in das Abgeordnetenhaus ein Büro außerhalb Schönebergs zu finanzieren, um die Erweiterung und den Erhalt der politischen Infrastruktur zu unterstützen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die bestehende Geschäftsstelle für Bürger*innensprechstunden sowie für eine verlässliche Präsenz im Bezirk zu nutzen.
Materielle Unterstützung des Bezirksverbands
Die 2. Tagung des 10. Landesparteitags hat für alle Bewerber*innen zum Abgeordnetenhaus einen Gehaltsdeckel beschlossen. Er soll sich “am durchschnittlichen Nettoeinkommen von Grundschullehrer*innen in Berlin” orientieren. Wir erwarten daher von unseren Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus, die vom Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg als Direktkandidierende oder auf der Bezirksliste aufgestellt wurden, und von Personen, die auf Vorschlag der Partei Die Linke ein Amt im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg übernehmen (Stadträt*innen, stellv. Bezirksbürgermeister*innen, Bezirksbürgermeister*innen), ihr Gehalt während der Amtszeit auf aktuell 2.935,-€ netto monatlich, analog zu TV-L E13 (Erfahrungsstufe 1) zu begrenzen und dies in einer Selbstverpflichtung zu dokumentieren. Der darüber liegende Betrag soll nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, individuellen Familien- und Kinderkosten und Abgaben an die Partei in einen lokalen Sozialfonds, ein weiteres Wahlkreisbüro, andere Projekte und politische Arbeit der Partei auf Landes und bezirklicher Ebene fließen. Dabei sollen mindestens 300 Euro monatlich als Spenden an den Bezirksverband abgeführt werden.
Umsetzung dieser Vereinbarung
Die Linke Tempelhof-Schöneberg erwartet von allen Bewerber*innen für einen Direktwahlkreis oder einen Listenplatz für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für Die Linke, dass sie vor ihrer Nominierung Bekenntnis und Selbstverpflichtung per Unterschrift dokumentieren.
Die Linke Tempelhof-Schöneberg fordert den Bezirksvorstand auf, die Einhaltung dieses Verfahrens sicherzustellen und die entsprechenden Aufstellungsversammlungen vor Eintritt in den Wahlgang zu informieren, sollte ein*e Bewerber*in keine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben.
Sollten Mandatsträger*innen nach der Wahl in ihrer Ausübung der Mandate die aufgeführten Pflichten gegenüber der Partei verletzten, ist der Bezirksvorstand angehalten, das Gespräch mit ihnen zu suchen. Es gilt, individuell die Probleme zu erörtern und gemeinsam im Dialog zu lösen.
Bei fortgesetzter Nichterfüllung der Selbstverpflichtungen und Verpflichtungen gegenüber der Partei ist der Bezirksvorstand angehalten, die Mitgliederversammlung zu informieren und Vorschläge für den Umgang damit zu unterbreiten.
