Die Grundrente – keine Beseitigung der Altersarmut!

Marianne Lampel

1. Januar 2021 sollen Rentner „belohnt“ werden.

Darauf einigten sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Gesetzentwurf. Gleichzeitig soll das Vertrauen in den Sozialstaat wieder gefestigt werden.

Bei der Grundrente soll es sich um einen Zuschuss zum bereits bestehenden Rentenanspruch handeln.
Dieser soll nicht nur für Bestandsrenten, sondern auch für zukünftige Renten gelten.

Die Voraussetzungen sind wie folgt:
• 35 Beitragsjahre, wobei Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden.
• In dieser Zeit müssen mindestens 30 bis 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittseinkommens in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Es müssen zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkte erreicht werden. Im Jahr 2019 betrug die Einkommensspanne zwischen 972 Euro bis 2593 Euro brutto. Wer überwiegend Minijobs ausgeübt hat, hat höchstwahrscheinlich keinen Anspruch.

Kritik gibt es an dieser Stelle bereits von allen Kreativen, die bei einer Künstlersozialkasse versichert sind. Sie haben bereits eine Petition gestartet, dass der Mindestbeitragssatz auf 10 Prozent gesenkt wird. Es ist allgemein bekannt, dass es bei selbstständigen künstlerisch oder publizistisch Tätigen auch große Zeiträume ohne Aufträge gibt.

Auch Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, dürften keine 30 Prozent erreichen.
• Es erfolgt eine Einkommensprüfung, wobei ein Freibetrag berücksichtigt wird. Für Alleinstehende ist ein Freibetrag von 1250 Euro vorgesehen, bei Paaren 1950 Euro. Übersteigt das Einkommen diesen Freibetrag wird die Grundrente um 60 Prozent gemindert. Kapitalerträge werden vollständig berücksichtigt.

• Beispiel 1: Eine Sekretärin aus den alten Bundesländern mit 38 Versicherungsjahren und zwei Kindern. Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnitts betrugen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente
beträgt 754 Euro – der Grundrentenzuschlag 75 Euro.

• Beispiel 2: Eine Verkäuferin aus den neuen Bundesländern mit 39 Arbeitsjahren mit 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte bekommt 746 Euro Rente – und 196 Euro Grundrente als Zuschlag.

Als Orientierung wird vom durchschnittlichen Bedarf an Sozialleistungen ausgegangen. Dieser liegt bei ca. 800 Euro/Monat, abhängig vom jeweiligen Bundesland. Die Grundrente liegt bei dieser Grundlage somit bei 880 Euro.

Die Grundrente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Voraussichtlich werden zu Beginn 1,3 Milliarden Euro benötigt. Ob diese Einnahmen aus einer noch nicht eingeführten Finanztransaktionssteuer kommen können, ist weiterhin offen.

Ursprünglich sollten Arbeitnehmer für ihre Lebensleistung durch eine gute Rente respektiert werden. Das ist vorbei für viele. Die derzeitige Rentenhöhe beträgt 47,9 Prozent. Da immer mehr Menschen Rente beziehen werden durch eine höhere Lebenserwartung, soll prognostisch die Rentenhöhe im Jahr 2030 nur noch bei 44,3 Prozent liegen. Betriebsrenten und private Altersvorsorge sind nötiger denn je. Wie aber sollen Menschen vorsorgen, die ALG II oder Grundsicherung beziehen?

Eine grundlegende Rentenreform ist vonnöten! Das Rentenkonzept der LINKEN sieht ein Rentenniveau von 53 Prozent vor. Ebenso gleiche Renten in Ost und West nach nunmehr 30 Jahren.
Die Grundrente stockt zwar niedrige Renten auf, vermindert jedoch keine Altersarmut. Wer arm ist, bleibt es auch. Ergänzende Grundsicherung oderWohngeld sind weiterhin notwendig. Eine absolute Korrektur dieses Gesetzentwurfs ist notwendig, bevor er von Bundesregierung genehmigt werden sollte.

So kann kein Vertrauen in den Sozialstaat gefestigt werden!
Marianne Lampel