Erneuter Antrag zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses der Treuhand

Marianne Lampel
Die Lupe

Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der LINKEN und Mitglied des Bundestages, stellte in der 107. Sitzung des Bundestages am 26.06.19 einen erneuten Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Treuhand. Er betonte ausdrücklich, dass das Resultat der Arbeit eines derartigen Ausschusses „ergebnisoffen“ sein soll.

Hierbei handelt es sich um den dritten Antrag seit 1998. Dietmar Bartsch ging noch einmal auf den ursprünglichen Auftrag der Treuhand ein. So sollte sie lediglich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen prüfen und wiederherstellen, um damit Arbeitsstellen zu sichern und neue zu schaffen.

Was jedoch passiert ist, ist allgemein bekannt. Unter der schwarz-gelben Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl entstanden nicht die versprochenen „blühenden Landschaften“. Ganz im Gegenteil: 85 % der Industrie wurde plattgemacht und 15 % an ausländische Investoren verscherbelt. Es gab von heut auf morgen Millionen von Arbeitslosen. Menschen, die nicht mehr benötigt wurden und deren Qualifikation wertlos war. Diese Wunden und Narben sind bis heute nicht verheilt.

Nach dem Redebeitrag von Dietmar Bartsch ging es im Bundestag hoch her. Die AfD solidarisierte sich mit dem Antrag der Linksfraktion. Zunächst wurde allgemein bejaht, dass Fehler gemacht wurden.

Eine wissenschaftliche und historische Aufarbeitung müsse jedoch reichen und dafür sei der Bundestag nicht zuständig.

Die Generalsekretärin der FDP, Linda Teuteberg, lehnte den Antrag ab, ebenso wie Katrin Göring-Eckardt von den Grünen. Den Grünen ist der Antrag nicht konkret genug und es werde auch nicht deutlich, was ihn von den vorherigen Anträgen unterscheide.

Dietmar Bartsch forderte die Offenlegung der mehr als 60 Akten zur Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisation, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Die Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, vermutet, es könnten sogar noch mehr Akten sein.

Diese Akten müssen dem Bundestag zur Einsichtnahme vorgelegt werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Diese soll nach der Sommerpause gefällt werden. DIE LINKE braucht jedoch Verbündete. Mindestens 25 % aller Abgeordneten müssten für den Antrag stimmen.
Marianne Lampel