Kampagne: Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV – Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II!

Mit Ihrer Unterschrift unterstutzen Sie das Petitionsanliegen von Herrn Andreas Niehaus zur Einreichung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit folgender Forderung: Der Deutsche Bundestag moge beschliesen, dass § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ersatzlos gestrichen wird.

Begrundung:

1. Die Sanktionen nach § 31 SGB II zwingen Erwerbslose angesichts der jahrelang anhaltenden Sattigung des Arbeitsmarktes in Deutschland dazu, Erwerbsarbeit bzw. sog. Arbeitsgelegenheiten zu schlechtesten Konditionen aufzunehmen. Damit werden letztlich auch die Erwerbstatigen unter Druck gesetzt, immer schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Auserdem werden mit den Sanktionsmoglichkeiten der Willkur in den Job- Centern und ARGEn Tur und Tor geoff net, was zu sehr vielen rechtswidrigen Entscheidungen fuhrt.

2. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem volkerrechtlichen Verbot von Zwangsarbeit (Menschrechte, Ubereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation).

3. Die Sanktionen nach § 31 SGB II widersprechen dem Recht auf ein wurdevolles Leben (Grundgesetz) und dem grundrechtlich garantierten Anspruch eines jeden Menschen auf Existenzsicherung und Teilhabe an der Gesellschaft. Durch Sanktionen werden die monetaren Leistungen unter das Niveau des ohnehin viel zu niedrigen Existenzminimums von Hartz IV gesenkt bzw. den Anspruchsberechtigten ganz vorenthalten.