Arbeitsplätze für alle – Kirchen reservieren 1,3 Millionen Arbeitsplätze exklusiv für Christen

Die Kirchen in Deutschland unterliegen nicht dem Staatsrecht, sondern verfügen über ein unabhängiges Kirchenrecht. Dies zeigt sich nirgends deutlicher als an ihrem Arbeitsrecht: Es basiert auf dem Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Weimarer Reichsverfassung, welches in unser heutiges Grundgesetz übernommen wurde. Von ihren Mitarbeiter_innen erwartet die kath. Kirche Konfessionszugehörigkeit, Loyalität und auch im Privatleben Übereinstimmung mit den christlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Es gibt weder Betriebs-noch Personalräte und auch das allgemeine Gleichstellungsgesetz wird nicht angewendet.
Löhne und Arbeitsbedingungen werden nicht in Tarifverhandlungen, sondern durch interne Gremien festgelegt und Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung sind verboten. – Das gilt nicht nur für die katholische sondern auch für die protestantische Kirche, die ihren Angestellten prekäre Arbeitsplätze mit miserabler Bezahlung anbietet.

Die Arbeitsplätze der Kirchen sind vor allem im sozialen Bereich angesiedelt, etwa bei der Caritas, der Diakonie, Hospitälern, Kindergärten und Schulen. Mitbürger_innen islamischen oder jüdischen Glaubens werden bestenfalls im Ausnahmefall angestellt, Konfessonsfreie jedoch prinzipiell nicht. Man kann ja verstehen, dass die Konfessionszugehörigkeit in Leitungspositionen gewünscht wird, doch selbst für Reinigungskräfte mit Minijob wird sie verlangt. – Viele Eltern bevorzugen staatliche Kindergärten, doch immer mehr von diesen schließen, weil kirchliche Kindergärten mit rund 10% mehr staatlichen Mitteln gefördert werden. Folglich haben kirchliche Kindergärten und kirchliche Schulen Hochkonjunktur.
Anstatt kirchliche Privilegien abzubauen, ermöglicht die mit der Kirche verbandelte CDU noch weitere Privilegien, die grundsätzlich nicht mit unserer Demokratie vereinbar sind. Inzwischen gehören 40% der Bevölkerung keiner Konfession mehr an, doch wir stehen vor dem Paradoxon, dass parallel zur wachsenden Zahl der Kirchenaustritte die Konfessionalisierung in Deutschland sogar noch zunimmt. Das ist nicht mehr hinnehmbar!

Derzeit erhalten die Kirchen jährlich 500 Millionen Euro vom Staat, als Entschädigung für die Enteignung von Teilen des Kirchenvermögens durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803. Ein Teil der Summe wird für die Gehälter des kirchlichen Spitzenpersonals verwendet, ist aber kaum nachzuverfolgen, da es in sogenannten Dotationen versteckt ist. Nach über 200 Jahren möchten einige Jurist_innen unsere hinkende Trennung von Kirche und Staat endlich in eine faktische umsetzen, doch alle Bemühungen dieser Art sind bisher am Widerstand der oben genannten Partei gescheitert. Der letzte Versuch war ein Antrag der Partei DIE LINKE. Dieser wurde abgelehnt, weil zeitgleich zur Beratung im Bundestag vier Abgeordnete, die dazu hätten reden sollen, sich entschuldigt hatten und im Dankgottesdienst für Benedikt XVI in der nahen Hedwigskirche waren.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=lRDl5-M9MRKU Da es nicht sein kann, dass das kirchliche über das staatliche Recht gestellt wird, haben wir die Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an das staatliche in unser Programm für die kommende Bundestagswahl aufgenommen und arbeiten weiterhin an der faktischen Trennung von Kirche und Staat.
Karina Harris