BVV am 21. Juni 2023

Elisabeth Wissel

„Geisterhaus“ Odenwaldstraße / Stubenrauchstraße
Auflagen an die Vermieterin des seit Jahrzehnten leerstehenden Hauses erreichen eine neue Stufe. 

Mit einer Mündlichen Anfrage von der SPD wurde nach dem Sachstand des „Treuhänderverfahren des o.g. Hauses gefragt. Nach Stadträtin Majewski (CDU) wurde eine Instandsetzungsanordnung erlassen, die für die Vermieterin bis Ende September umgesetzt sein muss. Wenn dieser Auflage nicht nachgekommen wird, wird ein Treuhandverfahren
eingeleitet. Bisher ist die Eigentümerin ihren Verpflichtungen nie nachgekommen, jedoch könnten mit einem eingesetzten Treuhänder diesmal erste Schritte für die Begutachtung und Instandsetzung eingeleitet werden, die die Vermieterin nicht mehr abwehren könnte. DIE LINKE findet, Wohnungsnot darf nicht durch Leerstand noch verstärkt werden. 
Das Bezirksamt hätte schon früher konsequente Maßnahmen umsetzen sollen. Eine Bürgerinitiative macht seit vielen Jahren schon auf diesen Missstand aufmerksam.

Ärger über die öffentliche Toilette am Crellemarkt
An sich sind öffentliche Toiletten wünschenswert und erforderlich, jedoch gibt es Ausnahmen, wie bei der öffentlichen Toilette am Crellemarkt. Durch massive Verschmutzung und artfremde Nutzung, wurde auch von der Verwaltung eingesehen, dass der Standort, der in der Nachbarschaft für reichlich Ungemach sorgte, ungeeignet ist. DIE LINKE stellte zum Sachverhalt eine Mündliche Anfrage, die von Bezirksbürgermeister Oltmann (Grüne) beantwortet wurde. Demnach soll in diesem Jahr die Standortverlegung erfolgen, die von der zuständigen
Senatsverwaltung eingeleitet werden wird. Leider ist die Antwort bzgl. Datum und neuer Standort, nicht konkreter ausgefallen. 

Bezirksamt sieht keine Zweckentfremdung
Wenn Bauunternehmer Wohnungen für ihre Arbeiter anmieten, sieht das Bezirksamt darin keine Zweckentfremdung. Begründet wird die Antwort der Mündlichen Anfrage von DIE LINKE von Stadtrat Steuckardt (CDU) damit, dass, das OVG Berlin-Brandenburg entschied, die Nutzung einer Wohnung unter drei Monaten würde keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes der Wohnenden darstellen. Bis es zu einer Zweckentfremdung komme, muss die Wohndauer länger stattfinden. DIE LINKE sieht in dieser laxen Anwendung dennoch eine Zweckentfremdung: Häufig leben in solchen angemieteten Wohnungen mehrere Personen in einem möblierten Zimmer, die teurer als eine Mietwohnung vermietet werden. Außerdem gibt es kaum eine Kontrolle, ob die drei Monate eingehalten werden. Dann, nach drei Monaten kommen vielleicht die nächsten Arbeiter. Alleine das ist für einen Unternehmer schon ein lukratives Geschäftsmodell.

Elisabeth Wissel