BVV-Nachrichten (17. und 20. Juni) 2020

Elisabeth Wissel

Soziale Leistungsbezieher:innen wollen Klarheit vom Amt über Mietendeckel

In einer Mündlichen Anfrage verlangte DIE LINKE vom zuständigen Stadtrat Steuckardt (CDU) Auskunft über die Handhabung der Risiken des Mietendeckels für soziale Leistungsempfänger:innen. Laut seinen Angaben sei es Sache der Vermieterinnen und Vermieter, den Mieter:innen, unaufgefordert Auskünfte zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Dem Sozialamt und dem Jobcenter ist vor allem daran gelegen, keine höheren Kosten zu tragen, daher würden sie, wenn Zweifel an der Nichteinhaltung des Mieten-Wohnungs-Gesetzes bestünden, die Betroffenen verpflichten, die Senkung der Miete gegenüber ihrem Vermieter durchzusetzen. Des Weiteren: „Sollte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festgestellt werden und deswegen zulässige Nachforderungen an Mieterinnen und Mieter ergehen, werden diese im Normalfall ähnlich einer Betriebskostennachzahlung bei weiterhin bestehendem Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Fälligkeit übernommen werden.“ Zumindest ist es eine Aussage von Amts wegen, die die Verunsicherung bei Leistungsempfänger:innen vermindert. Auf eine weitere Nachfrage von DIE LINKE, warum dann potentielle Mieter:innen für eine neue Wohnung, die mit zwei unterschiedlichen Mieten konfrontiert werden, keinen schriftlichen Bescheid vom Amt bekämen, wurde nur auf die schon beantworteten Fragen hingewiesen. Was in einem anderen Bezirk anstandslos gewährt wird, ist in unserem Bezirk leider nicht zu erwarten.

Deutsche Wohnen“ (DW) kauft sich in unserem Bezirk mit Wohnungen ein

In einer Mündlichen Anfrage von DIE LINKE wollten wir wissen, inwieweit betroffene Mieter:innen von DW in ein Vorkaufsverfahren einbezogen wurden. Stadtrat Oltmann (Grüne) zufolge wurden Fragebögen zur anonymen Ermittlung von Objektdaten versandt. Gespräche mit der DW zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirks oder Abwendungsvereinbarungen sind noch vorgesehen. In sozialen Erhaltungsgebieten würde die Abwendungsvereinbarung 20 Jahre andauern. Dies gelte auch für die Versagung an die DW für einen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Verkauf von Wohnungen). Jedoch liegt es am Bezirksamt, dass dieser Passus bei Abwendungsvereinbarungen berücksichtigt wird. Der Konzern DW ist nicht gerade als mieterfreundlich bekannt, und das letzte Wort, wie es mit dem Konzern weiter geht, wird der Volksentscheid „DW und Co enteignen“ entscheiden, den DIE LINKE unterstützt.

Arbeitsfähigkeit des Bezirksamts auch in Zeiten des Coronavirus

Dies war die zentrale Frage einer Großen Anfrage der CDU (Drs. 1620). Für die Beschäftigten des Bezirksamts gab es von allen Fraktionen viel Lob. Sie haben Corona-bedingt unter erschwerten Bedingungen gearbeitet. Die Verwaltung reduzierte die Zahl der anwesenden Beschäftigten in ihren Dienstgebäuden. Viele wurden ins Homeoffice geschickt. Dadurch kam es zu längeren Bearbeitungszeiten. DIE LINKE äußerte ebenfalls Verständnis, hatte aber auch Kritik: Dabei nahmen wir insbesondere das Sozialamt und das Jobcenter in den Blick. Bei Menschen, die dort hinmüssen, geht es immer auch um finanzielle Nöte und auch um existentielle Ängste. Gerade in Krisenzeiten ist es unabdingbar, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf ihre Verwaltung verlassen können. Auch wenn Mitarbeiter im Homeoffice tätig waren, darf es nicht bedeuten, dass vielleicht dringende Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht behandelt werden. Sie brauchen eine zuverlässige Auskunft, wann terminlich ihr Anliegen dran ist. Vor allem dürfen sie aufgrund der Verzögerung der Verwaltung keine Nachteile haben. In Krisenzeiten muss vom Amt erwartet werden, dass mehr Sprechzeiten, direkte Durchwahlnummern mit garantierter Erreichbarkeit angeboten werden.

Insgesamt mehr Flexibilität, statt stures Runterfahren der Erreichbarkeit ist das Gebot der Stunde. Es findet keine Beratung beim Sozialamt und beim Jobcenter statt und Bescheide kommen mehrere Wochen zu spät bei den Betroffenen an. Es gibt eine Beratungspflicht, denn Betroffene sind davon abhängig, dass man ihr Anliegen ernst nimmt und ihnen die benötigten Bescheide zügig zukommen lässt. Es erweckt außerdem nicht gerade Vertrauen in die Behörde, wenn noch nicht mal das Beschwerdemanagement erreichbar ist, es keine Antworten auf E-Mails gibt und selbst unter der Nummer 115 niemand ans Telefon geht. Es ist auch eine Frage der Organisation, ob das Amt für die Menschen erreichbar ist oder nicht. Und gerade in diesem Punkt hatten uns viele Beschwerden erreicht. Es ist auch ein Armutszeugnis des Sozialamtes, betroffenen Menschen zu sagen, ihre Aufgabe wäre nur, dass „Menschen nicht verhungern“.

Elisabeth Wissel