Die BVV am 21. Mai 2014

Tempelhofer Feld: Wertung des Bezirksamts zu Bebauungsplänen des Senats

In einer Mündlichen Anfrage zum Beschluss (Drs 974) „Tempelhofer Feld moderat, behutsam und gemeinsam entwickeln“ vom 19.02.2014 forderte Herr Oltmann (Grüne) das Bezirksamt auf, die Stellungnahme des Senats zu kommentieren. Stadträtin Klotz (Grüne) zitierte aus dem Senatsschreiben, dass eine urbane Mischung von Wohnen und Arbeiten ebenso ein zentraler Baustein der Planung sei wie der Standort Zentral- und Landesbibliothek. Dies schließe auch die am Rande liegenden Flächen mit den Kleingärten mit ein. In dem u. a. vorgesehenen Verkehrskonzept sei eine Neuordnung des Tempelhofer Damms nicht erforderlich. Dagegen sprechen die wesentlichen Eckpunkte des Bezirksamtes zu diesem Sachverhalt. Der Tempelhofer Damm wird u. a. für eine Wohnnutzung mit sieben, teilweise zehn Geschossen und einer zu erwartenden hohen Lärmbelastung und verkehrlichen Problemen als ungeeignet angesehen. Auch würde die Versorgung der neuen Wohnbevölkerung mit Kitas, Grund- und Oberschulplätzen und sonstiger sozialer Infrastruktur wenig berücksichtigt. Somit hat der Masterplan des Senats im Bezirk keine Begeisterung hervorgerufen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser am 25.05. gekippt und in Zukunft bei Planungen mehr die Bevölkerung mit einbezogen wird.

Keine Chance für „Coffeeshops“ in Tempelhof-Schöneberg

Mit einem Ersetzungsantrag von DIE LINKE (Drs 1022) zum Ursprungsantrag der Piraten, dem dann die Piraten beigetreten sind, sollten u. a die rechtlichen Voraussetzungen für einen „Coffeeshop“ im Bezirk geprüft werden. Hierzu wurden kleine Änderungen vorgenommen, da es vor allem einer bundespolitischen Regelung bedarf und auch der Senat seine Zustimmung geben muss. Dieses Thema „kontrollierte Abgabe von Cannabis-Produkten“ löste in der BVV eine heftige Debatte aus. CDU und SPD mauerten und stellen sich nicht der gesellschaftlichen Wirklichkeit. DIE LINKE begründete den Antrag damit, dass eine kontrollierte Abgabe besser sei, als eine Kriminalisierung von jungen Leuten, die Cannabis rauchen; außerdem würde die kriminelle Dealerszene stark reduziert werden. Gleichzeitig müsse natürlich eine intensive Aufklärung über Gefahren und Auswirkungen von Cannabis betrieben werden, ebenso wie bei kontinuierlichem exzessivem Alkoholkonsum. In einer pluralen Gesellschaft lassen sich gesundheitsschädliche Einflüsse nicht durch Verbote verhindern. Der Ersetzungsantrag wurde namentlich abgestimmt, es gab 31 Nein-Stimmen, 12 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen.

TARSAP-Häuser im Schöneberger Norden auf dem Prüfstand

Alle Verordneten waren sich einig, indem sie der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss: „Kaufoption durch städtische Wohnungsbaugesellschaften zu Wohnprojekten von der TARSAP im Schöneberger Norden anregen“ (Drs 1019) zustimmten.

Der Ursprungsantrag von DIE LINKE hatte somit Erfolg. Das Problem wurde erkannt und der Antragsvorschlag als eine Lösung gesehen. Das Bezirksamt wird die städtischen Wohnungsbauunternehmen auffordern, mit der TARSAP in Kaufverhandlung bezüglich der Häuser Kulmer Straße 1-4 und Alvenslebenstraße 12 und 12a zu treten, und den Eigentumsübergang unterstützen. An den seit mehreren Jahren bestehenden mietrechtlichen Problemen (Verwahrlosung der Häuser, mehrmals angedrohte und erfolgte Wasser- oder Gasabstellungen, Schimmel, Unklarheit bei Mietnachzahlungen etc.) hat sich mit dem Verkauf an die TARSAP (Frühjahr 2013) nichts zum Positiven für die Mieter verändert. Die Unsicherheit ist eher größer geworden, dass sie durch reinen profitorientierten Verkauf der Häuser beziehungsweise der Wohnungen letztlich aus ihren Wohnungen verdrängt werden könnten. Natürlich muss die TARSAP einen Verkauf wollen und letztlich hängt alles vom Verkaufspreis ab.

Elisabeth Wissel