DNA Abnahme bei zwei Beschuldigten in dem sogenannten RAZ-Verfahren.

Am 22.Mai 2013 fanden in Stuttgart, Magdeburg und Berlin Hausdurchsuchungen in insgesamt 21 Objekten statt. Seitdem ist uns bekannt das seit Herbst 2009 umfangreiche Ermittlungen gegen, zum jetzigen Zeitpunkt 9 Personen, stattfi nden. Vorgeworfen werden ihnen Straftaten nach § 129 ( lt. Strafgesetzbuch (STGB) „Bildung einer kriminellen Vereinigung“). Konkret gemeint ist damit die Unterstützung und Mitgliedschaft in den Revolutionären Aktionszellen (RAZ) und die Publikation der klandestinen Zeitschrift Radikal. Die RAZ sollen, laut Durchsuchungsbeschluss, eine Nachfolgeorganisation der „militanten gruppe“ sein und von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einen Brandanschlag gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, welche mit verantwortlich sind für den öff entlichen Diskurs der zur Gleichsetzung von linken und rechten Aktivitäten vorangetrieben wurde, durchgeführt haben.

Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde einer der Beschuldigten, der sich aufgrund einer früheren Verurteilung wegen eines Brandanschlages gegen Fahrzeuge der Bundeswehr im off enen Vollzug befand, in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt.