Gegen Spekulation mit bundeseigenen Immobilien

Die bundeseigene Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt in diesem Jahr 1.700 Wohnungen in Berlin im „Höchstbieterverfahren“ zu verkaufen. Darunter auch ein Gebäudekomplex in Nord-Schöneberg (Großgörschenstraße/Ecke Katzlerstraße) mit 48 Wohnungen. Professionelle Immobilienanleger überbieten sich derzeit mit kurzfristigen Aufkäufen, die in der Regel durchmodernisiert und als Eigentumswohnungen innerhalb weniger Jahre wieder veräußert werden. Verdrängung der bisherigen Mieterschaft ist dabei Programm für höchste Rendite. Die BVV stellte sich einstimmig gegen diese Verkaufspolitik des Bundes.

BV Harald Gindra


Beschluss der BVV vom 18.6.14

Die Bezirksverordnetenversammlung appelliert an den Deutschen Bundestag, die Zielvorgaben der Verkaufspolitik für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) - insbesondere bei der Veräußerung von Wohnimmobilien - dringend zu verändern.

Der Bundestag ist gefordert, der BIMA das Bieterverfahren zum Höchstgebot zu untersagen, damit Verkäufe von Wohnimmobilien nicht dazu führen, dass Kaufpreise durch extrem steigende Nettokaltmieten refinanziert werden. Bieterverfahren für Wohnimmobilien müssen soziale und stadtentwicklungspolitische Belange berücksichtigen und für bestandsorientierte Investoren finanzierbar bleiben.

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert die BIMA auf, das Bieterverfahren für die Großgörschenstraße/Katzlerstraße so lange auszusetzen, bis die neuen Zielvorgaben beschlossen worden sind.

Begründung:

Die  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist ein öffentliches Unternehmen des Bundes und eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands. Als öffentliches Unternehmen folgt sie in ihrer Verkaufspolitik den Zielvorgaben, die ihr vom Deutschen Bundestag gesetzt werden.

Mit dieser Willensbekundung macht die Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg noch einmal deutlich, dass der Bundestag in der Pflicht ist, die Zielvorgaben für die Verkäufe von Wohnimmobilien zu modifizieren und sich vom Primat des Höchstbieterverfahrens zu verabschieden.