Im Interesse der Mieter und sozialen Einrichtungen: BIMA muss Klage gegen Berlin zurückziehen


Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) klagt gegen das Land Berlin wegen des Vorkaufsrechts
auf die Häuser in der Großgörschen- und Katzlerstraße in Schöneberg. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatte das Vorkaufsrecht vor zwei Jahren geltend gemacht. In der BVV wurde dazu eine fraktionsübergreifende Resolution verabschiedet. Dadurch sollten Mieter geschützt und u. a. der Verein Harmonie gerettet werden. Die BIMA besteht trotzdem darauf, die Immobilien meistbietend auf dem freien Markt zu verkaufen. Am heutigen Donnerstag ist der erste Prozesstag.

Dazu erklären Elisabeth Wissel, Fraktionsvorsitzende der LINKEN in der BVV, und Alexander King, Bezirksvorsitzender und Direktkandidat der LINKEN in Tempelhof-Schöneberg: Die BIMA ist eine Bundesbehörde. Es ist skandalös, dass es dem Bundesfi nanzminister wichtiger ist, möglichst viel Profi t aus den Häusern herauszuziehen, als Mieter und soziale Einrichtungen zu schützen. Der Finanzminister benimmt sich wie ein Immobilienspekulant. Wir fordern die Bundesregierung auf, die BIMA bei ihrer Klage zu stoppen.

Die Bundestagsabgeordneten Luczak und Rawert aus Tempelhof-Schöneberg, die der Koalition im Bund angehören, fordern wir auf, im Interesse der Menschen in ihrem Bezirk zu handeln. Insbesondere an Frau Rawert appellieren wir, nicht nur von sozialem Ausgleich und Gerechtigkeit zu reden, sondern praktisch zu werden: Nehmen Sie Einfl uss auf die Bundesregierung, damit die Klage zurückgezogen wird.