Kampf um Ghetto-Renten erfolgreich – Diskriminierung Ghetto-Beschäftiger mit Wohnsitz in Polen beendet!

Parlamentarische Initiativen
29. Januar 2015 
Seit mehr als 10 Jahren kämpften ehem. Ghetto-Beschäftigte aus Polen um Ghetto-Renten nach dem ZRBG. Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte hatte im Februar 2014 in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen das Thema in den Bundestag getragen. Nach mehreren parlamentarischen Anfragen (u.a. BT-Drs. 18/1183) wurde die Bundesregierung in einem Entschliessungsantrag (BT-Drs. 18/1661) aufgefordert sicherzustellen, dass alle ehemaligen Ghetto-Insassen, die die Kriterien des im Jahr 2002 beschlossenen Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) erfüllen, ihre Ansprüche auf Auszahlung einer Ghetto-Rente nach dem ZRBG geltend machen können, unabhängig davon, in welchem Staat sie heute ihren Wohnsitz haben. Am 5.12.2014 wurde nun endlich ein deutsch-polnisches Abkommen unterzeichnet, dass die Diskriminierung der Ghetto-Beschäftigen mit Wohnsitz in Polen beendet.

Siehe auch: www.azize-tank.de