Wir wollen, dass die Arbeitsagenturen wieder Beiträge für die Erwerbslosen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, was bis 2010 üblich war.

Elisabeth Wissel

Wer jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist trotzdem von Armut bedroht. (Einfügung:) Wir wollen, dass die Arbeitsagenturen wieder Beiträge für die Erwerbslosen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen, was bis 2010 üblich war.

ÄA L.1(0301).005.1

Begründung:

Bis 31.12.2010 wurde die Ausfallzeit abgesichert wie bei ALG I. Das sollte wieder aufgenommen werden, um eine Mindestabsicherung zu garantieren.

Bis 2010 bestand für hilfesuchende Empfänger:innen von Leistungen nach den Hartz IV-Gesetzen Versicherungspflicht. Die Beiträge (zunächst 400 Euro, dann mit einer Bemessungsgrundlage von 205 Euro) wurden vom Bund getragen. Von der Versicherungspflicht Befreite erhielten somit einen Zuschuss.

Dadurch konnte ein Rentenanspruch aufgebaut und Wartezeiten erfüllt werden. Bis 2011 konnten während des ALG II-Bezugs Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erworben werden. Entgeltpunkte, wenn auch in geringem Umfang wurden dem Versicherungskonto gutgeschrieben. Die neue Regelung: Die Zeit des Leistungsbezugs wird zwar als Anrechnungszeit berücksichtigt, wirkt sich aber auf den Rentenanspruch und mittelbar auf die Rentenberechnung aus. Durch diese Regelung, dass sie keine neuen Renten-Anwartschaften erwerben können, werden die ALG II-Bezieher:innen finanziell schlechter gestellt.Soziale Leistungsbezieher:innen leben in Armut und sind auch im Alter von Armut bedroht. In dieser Zeit, der unverschuldeten Erwerbslosigkeit muss der Staat Vorsorge gegen zu niedrige Renten treffen.

Es stärkt außerdem die Rentenversicherung!!

Hier ist der Text meiner Einbringungsrede. Durch die anschließende "Blockabstimmung" ist der Antrag leider nicht fürs Wahlprogramm aufgenommen worden.